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Einspeisevergütungen ab 2026: Das müssen Sie jetzt wissen
Zusammenfassung der jüngsten Bundesratverordnung zur Einspeisevergütung ab 2026.
20.02.2025
Einspeisevergütung für Solarstrom ab 2026: Eine Übersicht
Die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz wurden angepasst – ein wichtiger Schritt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen. Die Kernpunkte sind eine verpflichtende Abnahme und Vergütung Ihres erzeugten Stroms sowie neu festgelegte Minimalvergütungen, die Sie vor stark schwankenden oder sehr niedrigen Marktpreisen schützen. Hier erfahren Sie, was das konkret für Ihre Solaranlage bedeutet.
Abnahme- und Vergütungspflicht von Netzbetreibern
Netzbetreiber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom von Ihnen als Produzentin oder Produzent anzunehmen und zu vergüten. Falls man sich über die Vergütungshöhe nicht einig wird, gilt nun der „vierteljährlich gemittelte Marktpreis“ als Grundlage. Das heisst für Sie: Sie sind besser gegen kurzfristige Preisschwankungen abgesichert und können Ihre Einnahmen besser planen.
Neue Minimalvergütungen für Solaranlagen
Um Sie zusätzlich vor längerfristig niedrigen Marktpreisen zu schützen, gibt es für Solaranlagen bis zu einer Leistung von 150 kW neu definierte Minimalvergütungen. Diese stellen sicher, dass sich Ihre Investition auch bei anhaltend niedrigen Strompreisen über die Lebensdauer der Anlage amortisieren kann.
Ab 2026:
Kleine Solaranlagen (< 30 kW): Die Minimalvergütung beträgt 6 Rp./kWh (in der ursprünglichen Vorlage waren nur 4,6 Rp./kWh vorgesehen).
Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch:
Für die ersten 30 kW: 6 Rp./kWh
Für die Leistung ab 30 kW: 0 Rp./kWh
(Die ursprüngliche Vorlage hatte hier für die gesamte Leistung 0 Rp./kWh vorgesehen.)
Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: Die Minimalvergütung liegt bei 6,2 Rp./kWh (gegenüber ursprünglich 6,7 Rp./kWh in der Vorlage).
Was bedeutet das für Sie als heutige oder zukünftige Solarbetreiberin oder Solarbetreiber?
Höhere Sicherheit: Durch die Kombination aus vierteljährlich gemitteltem Marktpreis und Minimalvergütung sind Ihre Einspeiseerträge weniger von kurzfristigen Preisrückgängen betroffen.
Planbare Amortisation: Die neue Regelung sorgt dafür, dass selbst bei langfristig niedrigen Marktpreisen das finanzielle Risiko für Ihre Solaranlage reduziert wird.
Anreiz für Eigenverbrauch: Für Anlagen mit Eigenverbrauch gilt eine Staffellung, die vor allem bei kleineren Anlagen sehr attraktiv bleibt.
Fazit
Mit den neuen Vergütungsbestimmungen wird die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen gestärkt. Die klaren Regeln und garantierten Mindesttarife bieten Betreiberinnen und Betreibern zuverlässige Einnahmen – ein grosser Vorteil für alle, die sich für Solarenergie entscheiden oder über eine Anschaffung nachdenken.
Haben Sie Fragen dazu, wie sich diese Änderungen konkret auf Ihre laufende oder geplante Anlage auswirken? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Solarinvestition bestmöglich abzusichern und auszubauen.